Infos zum Kinder- und Jugendtraining am Sonntag folgen ...
Aus Gründen der Gefahrenwehr erlässt der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Regionalforstamt Ruhrgebiet, Brößweg 40 in 45897 Gelsenkirchen auf Grundlage von § 52 Landesforstgesetz NRW in Verbindung mit § 27 (1) Ordnungsbehördengesetz NRW folgende Ordnungsbehördliche Verordnungen.
Diese Verordnungen gelten für alle Wälder im Kreisgebiet Unna, Stadt Schwerte, Stadt Bottrop, Stadt Dortmund, Stadt Hamm, Stadt Herne, Stadt Bochum und Kreis Recklinghausen.
Aufgrund der Gefahren durch das Sturmereignis „Friederike“ am 18.01.2018 wird das Betreten des Waldes zum Zweck der Erholung hiermit untersagt.
Weitere Informationen unter https://www.wald-und-holz.nrw.de/aktuelle-meldungen/2018/sperrungen-im-bereich-des-rfa-ruhrgebiet/
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Aus Gründen der Gefahrenwehr erlässt der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Regionalforstamt Ruhrgebiet, Brößweg 40 in 45897 Gelsenkirchen auf Grundlage von § 52 Landesforstgesetz NRW in Verbindung mit § 27 (1) Ordnungsbehördengesetz NRW folgende Ordnungsbehördliche Verordnungen.
Diese Verordnungen gelten für alle Wälder im Kreisgebiet Unna, Stadt Schwerte, Stadt Bottrop, Stadt Dortmund, Stadt Hamm, Stadt Herne, Stadt Bochum und Kreis Recklinghausen.
Aufgrund der Gefahren durch das Sturmereignis „Friederike“ am 18.01.2018 wird das Betreten des Waldes zum Zweck der Erholung hiermit untersagt.
Weitere Informationen unter https://www.wald-und-holz.nrw.de/aktuelle-meldungen/2018/sperrungen-im-bereich-des-rfa-ruhrgebiet/